Mietvertrag Kelterstüble
Weingärtnergenossenschaft Korb eG
Durch die private Nutzung des Kelterstüble wird es unseren Mitgliedern, Weinbauvereinsmitgliedern – und Nichtmitgliedern ermöglicht, in unserem Kelterstüble private Feierlichkeiten durchzuführen. Die Nutzung der Räumlichkeit verpflichtet den Mieter zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Eigentum.
Ansprechpartner für den Mieter ist grundsätzlich die Vorstandschaft der Weingärtnergenossenschaft Korb eG oder der Verantwortliche des Kelterstüble.
Mieter:
_________________________________________________________
Anschrift:
_________________________________________________________
Geburtsdatum:
_________________________________________________________
Veranstaltungstag:
_________________________________________________________
Art der Veranstaltung:
__________________________________________________________
Das Kelterstüble wird zu folgenden Bedingungen vermietet:
Die Miete beträgt 260.- € (für Mitglieder 180.- €)
Von November bis einschl. April sind zusätzlich 30.- € Heizkostenpauschale zu bezahlen (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit 19%).
Zusätzlich hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 100.- € zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer und gereinigter Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückerstattet wird. Die Miete und die Kaution (360.- €/ Mitglieder 280.- €) sind bei der Schlüsselübergabe an den Vermieter in bar zu entrichten.
Die Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Nutzung von Geschirr und Besteck. Ein defektes oder fehlendes Teil (Tasse, Teller, usw.) wird mit je € 4,00 veranschlagt.
Weine sind ausschließlich über die WG Korb für die Vermietung zu beziehen.
Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter.
Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet, und wenn damit nicht abgedeckt in Rechnung gestellt.
Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen:
- Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Zahlung des gesamten Betrages von 360€ / (390€ inkl. Heizkosten in den Monaten von November – April),
Mitglieder 280€ / (310€ inkl. Heizkosten in den Monaten von November - April).
- Mitglieder können den ermäßigten Mietpreis einmal im Jahr und nur für sich selber in Anspruch nehmen.
- Der Vertragspartner muss volljährig sein.
- Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung, kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
- Das Rauchen im Gebäude ist strengstens verboten.
- Der Mieter verpflichtet sich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.
- Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze auf dem Gelände der Weingärtnergenossenschaft für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht.
- Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm (im Außenbereich ab 22.00 Uhr) ist zu unterlassen, es gilt die gesetzliche Nachtruhe. D. h. auch an Wochenenden sowie in der Nacht auf Feiertage muss diese bei Musikdarbietungen, u.a. durch elektronisch verstärkte Musik, berücksichtigt und die Lautstärke entsprechend angepasst werden. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet.
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt. Vgl. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
§ 23. Bei Zuwiderhandlungen wird Anzeige erstattet. - Unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken ist zu vermeiden.
- Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Deko ist im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen.
- Geschirr und Besteck müssen nach Gebrauch gereinigt und ordentlich in den Schränken eingeräumt werden, der gesamte Bereich ist gereinigt und ohne klebende Rückstände auf dem Boden zu hinterlassen.
- Grobe Verschmutzungen in den vermieteten Räumlichkeiten, auf dem Gelände und angrenzenden Grundstücken (Außenbereich) müssen vom Mieter sofort beseitigt werden.
- Sämtlicher Müll sowie Wert- und Reststoffe (z. B. Leergut, soweit die Getränke nicht von der Weingärtnergenossenschaft geliefert wurden, Geschenkverpackungen usw.) sind vom Mieter zu entsorgen.
- Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
- Wird das Kelterstüble angemietet, so darf die Weingärtnergenossenschaft auch während der Veranstaltung die nichtgenutzten Gebäudeteile sowie die Außenanlage benutzen.
- Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht/ Heizung ausgeschaltet sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden.
- Das Kelterstüble und die Außenanlage sind am Folgetag bis 12:00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Zustand zu übergeben.
- Die Vorstandschaft behält sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Anlage sowie einer Schädigung des Genossenschaftsrufes ist dieser berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden! Eine Rückvergütung erfolgt in diesen Fällen nicht!
- Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schließanlage notwendig, die Kosten hierfür trägt der Mieter.
- Veranstaltungen des Weinbauvereins und der WG Korb e.G. haben stets Vorrang vor einer Vermietung bzw. privater Nutzung. So können zugesagte Termine bis 30 Tage vorher jederzeit von Seiten der Weingärtnergenossenschaft, ohne Gründe, storniert werden.
- Das Grillen auf dem Gelände ist strengstens verboten.
- Weine für die Festivitäten sind über die WG Korb zu beziehen und haben eine mindest Abnahme im Wert von 50€.
Ich erkläre mich durch meine Unterschrift mit allen vorgenannten Bedingungen einverstanden!
Ort, Datum: _______________________________________
Unterschrift Mieter: _______________________________________
Weingärtnergenossenschaft Korb eG
_______________________________________
Schlüsselübergabe: am_________ um________ Kaution bekommen _________________
Zurück: am_________ um________
Kaution zurückerhalten_________________________
Gesamt Betrag _____________260€ (180€ Mitglieder)
Kaution Betrag _____________100€
Heizungszuschlag _____________ (nur von November bis einschl. April 30€)
Zusätzliche Zubehör:
Stehtische Anzahl _____________ a 5 €
Biergarnituren Anzahl _____________ a 7 €
380V Anschluss ______________ 30 €
Kühlschrank __________________30 € (in der Küche sind 2 kleine Kühlschränke vorhanden)
Weine gesamt _____________ €
__________________________________________________________________________________
Gesamtsumme _____________€