Kelterstüble
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Das Kelterstüble kann für Festivitäten gebucht werden. Es ist für ca. 50 Personen ausgelegt. Geschirr, Besteck und Gläser sind vorhanden und in der Küche gibt es eine Geschirrspülmaschine.
Das Kelterstüble wird zu folgenden Bedingungen vermietet: Die Miete beträgt 260.- € (für Mitglieder 180.- €) .Von November bis einschl. April sind zusätzlich 30.- € Heizkostenpauschale zu bezahlen (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit 19%). Zusätzlich hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 100.- € zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer und gereinigter Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückerstattet wird. Die Miete und die Kaution (360.- €/ Mitglieder 280.- €) sind bei der Schlüsselübergabe an den Vermieter in bar zu entrichten. Die Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Nutzung von Geschirr und Besteck. Ein defektes oder fehlendes Teil (Tasse, Teller, usw.) wird mit je € 4,00 veranschlagt. Weine sind ausschließlich über die WG Korb für die Vermietung zu beziehen. Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter. Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet, und wenn damit nicht abgedeckt in Rechnung gestellt.
Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen:
- Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Zahlung des gesamten Betrages von 360€ (390€ inkl. Heizkosten in den Monaten von November – April), Mitglieder 260€ (290€ inkl. Heizkosten in den Monaten von November – April).
- Mitglieder können den ermäßigten Mietpreis einmal im Jahr und nur für sich selber in Anspruch nehmen.
- Der Vertragspartner muss volljährig sein.
- Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung, kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
- Das Rauchen im Gebäude ist strengstens verboten.
- Der Mieter verpflichtet sich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.
- Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze auf dem Gelände der Weingärtnergenossenschaft für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht.
- Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm (im Außenbereich ab 22.00 Uhr) und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu vermeiden.
- Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Deko ist im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen.
- Geschirr und Besteck müssen nach Gebrauch gereinigt und ordentlich in den Schränken eingeräumt werden, der gesamte Bereich ist gereinigt und ohne klebende Rückstände auf dem Boden zu hinterlassen.
- Grobe Verschmutzungen in den vermieteten Räumlichkeiten, auf dem Gelände und angrenzenden Grundstücken (Außenbereich) müssen vom Mieter sofort beseitigt werden.
- Sämtlicher Müll sowie Wert- und Reststoffe (z. B. Leergut, soweit die Getränke nicht von der Weingärtnergenossenschaft geliefert wurden, Geschenkverpackungen usw.) sind vom Mieter zu entsorgen.
- Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
- Wird das Kelterstüble angemietet, so darf die Weingärtnergenossenschaft auch während der Veranstaltung die nichtgenutzten Gebäudeteile sowie die Außenanlage benutzen.
- Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht/ Heizung ausgeschaltet sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden.
- Das Kelterstüble und die Außenanlage sind am Folgetag bis 12:00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Zustand zu übergeben.
- Die Vorstandschaft behält sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Anlage sowie einer Schädigung des Genossenschaftsrufes ist dieser berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden! Eine Rückvergütung erfolgt in diesen Fällen nicht!
- Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schließanlage notwendig, die Kosten hierfür trägt der Mieter.
- Veranstaltungen des Weinbauvereins und der WG Korb e.G. haben stets Vorrang vor einer Vermietung bzw. privater Nutzung. So können zugesagte Termine bis 30 Tage vorher jederzeit von Seiten der Weingärtnergenossenschaft, ohne Gründe, storniert werden.
- Das Grillen auf dem Gelände ist strengstens verboten.
- Weine für die Festivitäten sind über die WG Korb zu beziehen und haben eine mindest Abnahme im Wert von 50€.